Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), derzeit belaufen sich die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung auf 100,55 €.


Private Krankenkassen

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den meisten privaten Krankenkassen problemlos übernommen. Der Umfang von psychotherapeutischen Leistungen hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Vor einem ersten Termin ist es notwendig, dass Sie sich bei ihrer Versicherung bezüglich der Bedingungen erkundigen. Wie auch bei anderen Leistungen, stelle ich Ihnen monatlich eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Kasse einreichen und erstatten lassen können.


Beihilfe der Beamtenversorgung

Die Beihilfestelle setzt einen Antrag auf Psychotherapie als Voraussetzung, den ich gerne für Sie schreibe. Die Kosten der Behandlung werden nach Bewilligung von der Beihilfestelle und der zusätzlichen Privatversicherung getragen. Unabhängig von der Anerkennung der Beihilfefähigkeit werden bis zu fünf probatorische Sitzungen bewilligt, die als Probesitzungen gewertet werden.


Selbstzahler

Es kann Sinn machen, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihre Krankenkasse eine Bewilligung ablehnt, Sie sich in der Sperrfrist für Psychotherapie befinden oder aber eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geplant ist. Vorteile sind kürzere Wartezeiten, Diskretion gegenüber der Krankenkasse und keine Vorschriften bezüglich der Behandlungsdauer.


Soldaten und Soldatinnen

Soldaten und Soldatinnen können sich vom Truppenarzt einen Überweisungsschein und den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über vier proabtorische Sitzungen ausstellen lassen. Bringen Sie diese Formular bitte zum Erstgespräch mit. Die Bewilligung für weitere Therapiesitzungen erfolgt durch den Truppenarzt.


Treten Sie bei Fragen oder Unklarheiten gerne mit mir in Kontakt, telefonisch oder per Mail.